Sehr geehrter Gast,
die Direktion und das Team der Locanda Alpina freuen sich mitzuteilen, dass kleine/mittelgroße Hunde in unserer Struktur willkommen sind und während Ihres Aufenthalts bei Ihnen wohnen können.
Zu diesem Zweck, auch in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (Gesetz 281/1991), laden wir Sie ein, unsere „Pet Policy“ einzusehen, um den Aufenthalt sowohl für Sie als auch für Ihren vierbeinigen Freund perfekt zu gestalten.
- Im Hotel sind kleine/mittelgroße Hunde in einer maximalen Anzahl von 1 pro Zimmer zugelassen, mit Ausnahme von Begleittieren.
- Zum Zeitpunkt der Buchung ist es obligatorisch, die Anwesenheit Ihres Hundes mitzuteilen, damit wir Ihnen ein entsprechendes Zimmer zuweisen können. Die Direktion behält sich das Recht vor, das Tier nach eigenem Ermessen zu akzeptieren, und in jedem Fall, falls es nicht den Angaben des Gastes entspricht.
- Bei der Ankunft im Hotel ist es obligatorisch, das Gesundheitsheft Ihres Tieres (oder den Heimtierausweis bei Anreise aus dem Ausland) vorzulegen. Liegt diese Dokumentation nicht vor, muss der Besitzer eine Erklärung unter eigener Verantwortung abgeben, die bestätigt, dass das Tier ordnungsgemäß geimpft, gesund, frei von Parasiten und für Schäden versichert ist, die es an Sachen oder Personen verursachen könnte.
- Der tägliche Reinigungsservice kann nur erfolgen, wenn das Tier nicht im Zimmer anwesend ist. Zu diesem Zweck empfehlen wir, der Rezeption vorab die Zeit mitzuteilen, zu der Sie das Zimmer voraussichtlich leer lassen, um die Arbeit des Zimmermädchens bestmöglich zu organisieren.
- Am Ende des Aufenthalts wird ein Zuschlag in Höhe von 15,00 € pro Tag für die außerordentliche Reinigung des Zimmers verlangt.
- Es ist nicht gestattet, Ihr Haustier allein im Zimmer zu lassen, um zu vermeiden, dass es andere Gäste stört oder Schäden am Zimmer verursacht. In jedem Fall ist es obligatorisch, eine Mobiltelefonnummer für alle Fälle zu hinterlassen.
- Haustiere sind nicht berechtigt, sich im Hotel frei zu bewegen, sondern müssen mit einer Leine oder einer entsprechenden Transportbox ausgestattet sein.
- Vierbeinige Gäste dürfen die Gemeinschaftsbereiche in Begleitung auf dem Weg vom Zimmer zum Hoteleingang durchqueren.
- Sollte der vierbeinige Gast die Gemeinschaftsbereiche des Hotels verschmutzen, muss die Reinigung obligatorisch durch den Besitzer erfolgen, der zudem das Personal der Rezeption benachrichtigen muss.
- Es ist nicht gestattet, das Tier auf Betten, Sessel, Stühle oder Tische steigen zu lassen, weder im Zimmer noch in den Gemeinschaftsbereichen.
- Es ist nicht gestattet, die Bett- und Badwäsche für Ihre Tiere zu verwenden (Pflege, Lagerstatt oder anderes); in diesem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung, alles Notwendige für deren Wohlbefinden mitzubringen, einschließlich der Schlafmatte.
- Wir zählen auf Ihre Mitarbeit, um zu verhindern, dass Ihr Tier übermäßigen Lärm verursacht, aggressiv oder beleidigend ist. Falls Ihr Tier als gefährlich eingestuft wird oder eine Störung verursacht, kann die Direktion nach eigenem Ermessen den vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts verlangen.
- Am Ende des Aufenthalts ist der Besitzer verpflichtet, das Hotel für jeden durch sein Tier verursachten Schaden zu entschädigen. Falls keine entsprechende Versicherung vorliegt, wird das Hotel den fälligen Betrag von der zur Garantie hinterlegten Kreditkarte abbuchen.
- Für alles nicht Spezifizierte verweisen wir auf die Bestimmungen des Art. 2052 des Zivilgesetzbuches: „Von Tieren verursachter Schaden – Der Eigentümer eines Tieres oder wer sich seiner für die Zeit bedient, in der er es im Gebrauch hat, ist für die vom Tier verursachten Schäden verantwortlich, sei es, dass es unter seiner Aufsicht stand, sei es, dass es sich verirrt hatte oder entflohen war, es sei denn, er beweist den Zufall (cc. 2051)“.